Arbeitskräfteüberlassung: Rechte und Pflichten für Unternehmen 2025
Die Arbeitskräfteüberlassung (AÜG) ist in Österreich streng reguliert. Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen, müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick.
Was ist die Arbeitskräfteüberlassung?
Bei der AÜG stellt ein Verleiher (Personaldienstleister) einem Entleiher (Kundenunternehmen) Arbeitnehmer zur Verfügung. Der Arbeitnehmer führt seine Tätigkeit beim Entleiher aus, bleibt aber beim Verleiher beschäftigt.
Die wichtigsten Rechte des Zeitarbeiters
- Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 12 AÜG): Zeitarbeiter haben Anspruch auf gleiche Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammpersonal
- Equal Pay: Nach 9 Monaten Überlassung gleicher Lohn wie Stammpersonal
- Urlaubsanspruch: Mindestens 25 Tage bei 5-Tage-Woche
- Kündigungsschutz: Nach 6 Monaten Dauerauftrag Kündigungsschutz
- Arbeitszeit: Gleiche Pausenregelungen und Arbeitszeiten
Pflichten des Entleihers (Kundenunternehmen)
1. Informationspflichten
Der Entleiher muss dem Zeitarbeiter folgende Informationen mitteilen:
- Art der Tätigkeit und Arbeitsort
- Arbeitszeit und Pausenregelungen
- Vergütung und Zulagen
- Urlaubsregelungen
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
2. Maximale Überlassungsdauer
Die Überlassung desselben Arbeitnehmers an denselben Entleiher ist begrenzt:
- Standard: Maximal 36 Monate
- Verlängerung: Möglich bei Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen
- Nachfrist: Nach Ablauf muss eine 3-monatige Pause eingehalten werden
3. Verbotene Tätigkeiten
Zeitarbeitnehmer dürfen nicht eingesetzt werden für:
- Streikbrecher-Tätigkeiten
- Ersetzung von streikenden Arbeitnehmern
- Bestimmte Führungspositionen (je nach Branchentarifvertrag)
Rechtsgrundlagen: Das AÜG im Überblick
| Rechtsgrundlage | Inhalt |
|---|---|
| § 1 AÜG | Zweck und Anwendungsbereich |
| § 3 AÜG | Bewilligungspflicht für Verleiher |
| § 12 AÜG | Gleichbehandlungsgrundsatz |
| § 14 AÜG | Höchstüberlassungsdauer |
| Art. 6 DSGVO | Rechtsgrundlage Datenverarbeitung |
Strafen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen das AÜG drohen:
- 💰 Geldstrafen: Bis zu € 30.000 für den Verleiher
- ⚖️ Vertragsstrafen: Nach Tarifvertrag möglich
- 🚫 Bewilligungsentzug: Bei schweren Verstößen
- 📋 Schadensersatz: Ansprüche des Arbeitnehmers
So bleiben Sie auf der sicheren Seite
- Prüfen Sie die AÜG-Bewilligung Ihres Dienstleisters
- Dokumentieren Sie alle Überlassungsverträge schriftlich
- Achten Sie auf die maximale Überlassungsdauer
- Gewähren Sie gleiche Arbeitsbedingungen
- Informieren Sie Zeitarbeiter über ihre Rechte
- Lassen Sie sich regelmäßig rechtlich beraten
Fazit: Rechtssichere Zeitarbeit ist möglich
Die Arbeitskräfteüberlassung bietet Unternehmen Flexibilität – aber nur bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Mit einem seriösen Partner wie StaffPro GmbH, der alle Vorschriften kennt und umsetzt, minimieren Sie rechtliche Risiken maximal.
